NRW-Infektionsschutzregeln für touristische Busverkehre
Keine Maskenpflicht und „Null G“ im Gelegenheitsverkehr ab 3. April
Demnach entfällt ab Sonntag, 3. April, im Gelegenheitsverkehr mit Bussen (touristisch oder nicht-touristisch)
sowohl die Maskenpflicht als auch die Pflicht zur Vorlage eines „3G“-Nachweises.
In Fernlinienbus und im Öffentlichen Personennahverkehr besteht die Maskenpflicht weiterhin
Unser Dachverband empfiehlt den Fahrgästen weiterhin das Tragen von OP- bzw. FFP2-Masken in den
Reisebussen und in Situationen wo ein entsprechender Abstand nicht eingehalten werden kann.